Art. Nummer | Autor | Datum |
40 | Hayrî Demir | 28.08.2011 |
Name
Kurd. „Birayê axretê“ bzw. „Xweha axretê“ bedeutet „Bruder des Jenseits“ bzw. „Schwester des Jenseits“, sinngemäß „Jenseitsbruder“ bzw. „Jenseitsschwester“. Aus dem kurdischen „bira“ bzw. „xweh“ für Bruder bzw. Schwester und kurd. „axret“ für Jenseits.
Auswahl
Jeder Êzîdî ist zu Lebzeiten dazu verpflichtet, sich einen Jenseitsbruder/-schwester auszuwählen. In der Regel wird dabei ein Êzîdî aus einer anderen Gruppe (Şêx, Pîr, Mirîd) ausgewählt. Die Auswahl erfolgt aus freiem Willen. Es ist nicht vorbestimmt, wer der/die Jenseitsbruder/-schwester wird. Diese Auswahl ist für jeden Êzîdî eine religiöse Pflicht. Die Auswahl des/der Jenseitsbruders/-schwester ist eine der 5 Grunpflichten, kurd. „Pênc ferzen heqîqetê“ (siehe Hauptartikel).
Es spielt dabei keine Rolle, ob man sich eine weibliche oder eine männliche Person auswählt.
Bedeutung
Der heilige Schutzpatron des Jenseitsbruder bzw. der Jenseitsschwester trägt im Jenseits die moralische Mitverantwortung für die Taten des Anderen. Ausgeschlossen von dieser Mitverantwortung sind jedoch die drei unerlaubten Handlungen Terîqat, Şirîaat und Derba Xirqe.
Der Jenseitsbruder bzw. die Jenseitsschwester steht der Seele als Unterstützung bei, sobald er sich für seine Taten rechtfertigen muss.
Die Auswahl sollte immer auf eine Person aus einer anderen Gruppe fallen. Z.B. sollte ein Mirîd einen Pîr oder einen Şêx auswählen, ein Pîr einen Mirîd oder Şêx und ein Şêx einen Mirîden oder einen Pîr. Sollte ein Mirîd einen anderen Mirîden zu seinem Jenseitsbruder bzw. Jenseitsschwester machen, so ist es für beide Familien für sieben folgende Generationen verboten untereinander zu heiraten. Deshalb sollte die Auswahl auf eine andere Gruppe fallen, bei der eine Heirat ohnehin nicht erlaubt ist.
Insofern fördert dieses Gebot das Kollektivbewusstsein eines Êzîdî. Er trägt nun nicht alleine die Verantwortung für seine Taten. Desweiteren unterstützt es den Austausch zwischen den Gruppen der Êzîden.